Mitwirkung ist lebendige Demokratie

Gremien unserer Schule

In Brandenburg baut die Mitwirkung auf 3 Säulen auf. Das Brandenburger Schulgesetz räumen Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften umfangreiche Mitwirkungsrechte ein. Alle sind aufgefordert, ihre Möglichkeiten zu nutzen, sich einzubringen, etwas zu bewegen und konstruktiv zusammen zu arbeiten.
Mitgestaltung der Schule ist aber nicht nur über die Gremien möglich, sondern in vielerlei Art und auf sehr praktische Weise, im Schulleben wie im Unterricht. Wer sich einbringt, identifiziert sich mehr mit seiner Schule und gestaltet sein Lebensumfeld bzw. das seiner Kinder mit.

Die Elternkonferenz

Die Elternsprecherinnen oder Elternsprecher jeder Klasse oder Jahrgangsstufe bilden zusammen die Elternkonferenz der Schule. 

Die Konferenz der Schüler

An jeder Schule der Sekundarstufe I und II wird eine Konferenz der Schülerinnen und Schüler gebildet. Mitglieder der Konferenz sind alle Klassensprecherinnen und Klassensprecher der Sekundarstufen I und II.

Die Konferenz der Lehrer

An jeder Schule wird eine Konferenz der Lehrkräfte gebildet. Stimmberechtigtes Mitglied der Konferenz der Lehrkräfte ist, wer an der Schule regelmäßig mindestens sechs Wochenstunden selbstständig Unterricht erteilt, das sonstige pädagogische Personal sowie die Schulleiterin als Vorsitzende oder der Schulleiter als Vorsitzender. Je zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Elternkonferenz und der Konferenz der Schülerinnen und Schüler, die gemäß § 9 Abs. 2 mit der Erteilung des Religionsunterrichts beauftragten Lehrkräfte sowie die Lehrkräfte, die an der Schule regelmäßig weniger als sechs Wochenstunden selbstständig Unterricht erteilen, sind beratende Mitglieder der Konferenz.